Ja – bei einer ärztlichen Verordnung und wenn die Leistung übernommen wird, rechnen wir in den Bereichen Stoma und Inkontinenz direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Für andere Hilfsmittel klären wir die Abrechnung individuell mit Ihnen.
Wir sind für Sie da
Persönliche Beratung
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